Nach dem Ärztegesetz (§ 12) sind anerkannte Lehrpraxen die Ordinationsstätten jener Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte, denen von der Österreichischen Ärztekammer die Bewilligung zur Ausbildung von Ärzten für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt erteilt worden ist.
Die Ausbildung kann daher grundsätzlich auch bei niedergelassenen Ärzten für Allgemeinmedizin (insgesamt 6 Monate im Fach Allgemeinmedizin) bzw. bei Fachärzten eines Sonderfaches absolviert werden, ist jedoch auf eine Dauer von maximal 12 Monaten beschränkt.
In anerkannten Lehrpraxen darf jeweils nur ein Turnusarzt ausgebildet werden.
Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit von Lehrpraxiszeiten auf die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt sind:
- Arbeitsverhältnis (Entlohnung) Die Entlohnung muss entweder über eine Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit (geförderte Lehrpraxis) oder durch den Lehrpraxisinhaber selbst nachgewiesen werden.
- Eintragung in die Ärzteliste
- Rasterzeugnis des Lehrpraxisinhabers über die mit Erfolg absolvierte Ausbildung
Formulare für eine geförderte Lehrpraxisstelle
Derzeit werden pro Jahr vom Bundesministerium für Gesundheit für Tirol Fördermittel für ca. 11 Lehrpraxisstellen vergeben. Sind diese ausgeschöpft, können für das laufende Jahr keine weiteren Anträge auf Zuerkennung einer Förderung mehr gestellt werden.
Formular für eine nicht geförderte Lehrpraxisstelle
Informationen zur Ausbildung in einer Lehrpraxis