Der Wohlfahrtsfonds stellt ein zweckgebundenes Sondervermögen der Ärztekammer für Tirol dar. Sein Zweck liegt in der nachhaltigen Gewährung von Versorgungs- und Unterstützungsleistungen für seine Teilnehmer bzw. deren anspruchsberechtigte Angehörige. Seine Verwaltung ist vom übrigen Kammervermögen gesondert zu führen und obliegt dem Verwaltungsausschuss.
Bitte entnehmen Sie den obigen „Inhalten“ aufgeschlüsselt zB für Angestellte oder Niedergelassene Ärzte nähere Informationen zu Leistungen, Beiträgen und anderen Themen.