FortbildungFortbildung

Der Arzt hat sich gem. § 49 Abs. 1 ÄrzteG laufend im Rahmen anerkannter Fortbildungsprogramme der Ärztekammern in den Bundesländern oder der Österreichischen Ärztekammer oder im Rahmen anerkannter ausländischer Fortbildungsprogramme fortzubilden.

Die Ärztekammern sind verpflichtet, die Qualitätssicherung der ärztlichen Fortbildung und die Approbation von Fortbildungsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Ärztekammer durchzuführen, sowie die Organisation und Durchführung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen selbst zu betreiben.

Da sich die Österreichische Ärztekammer dazu auch eines Dritten bedienen darf, wurde die Österreichische Akademie der Ärzte gegründet und mit den Fortbildungsaufgaben betraut.