Die postpromotionelle Ausbildung ist sowohl im Ärztegesetz als auch in der Ärzteausbildungsordnung geregelt.
Ausbildungserfordernisse für den Arzt für Allgemeinmedizin sind eine mindestens dreijährige praktische, mit Erfolg zurückgelegte und im Rahmen von Arbeitsverhältnissen absolvierte Ausbildung in den in der Ärzteausbildungsordnung vorgegebenen Fächern und die mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin.
Ausbildungserfordernisse für den Facharzt sind eine mindestens sechsjährige praktische, im betreffenden Sonderfach und in den hiefür einschlägigen Nebenfächern mit Erfolg zurückgelegte und im Rahmen von Arbeitsverhältnissesn absolvierte Ausbildung und die mit Erfolg abgelegte Facharztprüfung.
Ausbildungserfordernisse für ein Additivfach sind eine mindestens dreijährige praktische, in dem jeweiligen Additivfach und in den in der Ärzteausbildungsordnung vorgegebenen Nebenfächern mit Erfolg zurückgelegte und im Rahmen von Arbeitsverhältnissen absolvierte Ausbildung (keine Prüfung).
Ärztegesetz
Ärzteausbildungsordnung 1994
Ärzteausbildungsordnung 2006