Ärztliche TätigkeitÄrztliche Tätigkeit

Der Arzt ist zur Ausübung der Medizin berufen.

Die Ausübung des ärztlichen Berufes umfasst jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird.

Die ärztliche Tätigkeit kann im Rahmen einer Niederlassung (Ordination) oder im Anstellungsverhältnis zu einer Einrichtung, die berechtigt ist, ärztliche Leistungen zu erbringen oder im Rahmen einer wohnsitzärztlichen Tätigkeit ausgeführt werden.

Während der Arzt für Allgemeinmedizin aufgrund seiner umfassenden Ausbildung keiner Fachbeschränkung unterliegt, haben Fachärzte ihre ärztliche Tätigkeit auf ihr Sonderfach zu beschränken.

Der Arzt ist verpflichtet, jeden von ihm in ärztliche Behandlung übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen.