Das Kammeramt der Ärztekammer für Tirol hat die Tiroler Ärztinnen und Ärzte in allen berufsrelevanten Angelegenheiten umfassend zu informieren und zu beraten. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Kammeramtes der Ärztekammer für Tirol ist die Vorbereitung von Beschlüssen der Kammerorgane und für deren operative Umsetzung zu sorgen. Das Kammeramt wird durch den Kammeramtsdirektor, der dem Präsidenten gegenüber weisungsgebunden ist, geleitet (DO).