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e-Medikation

[ 23.08.2010 ] Start der Pilotphase zum Jahresende

Präsident Dr. Artur Wechselberger zu den Anforderungen an die e-Medikation aus der Sicht der Ärzteschaft

Sind Sie mit dem derzeitigen bisherigen Projektverlauf und dem Kompromiss zwischen den in die e-Medikation eingebundenen Institutionen zufrieden?

Wechselberger: Die Ärzteschaft wird mit e-Medikation erst dann zufrieden sein, wenn das System das leistet, was dieses elektronische Hilfswerkzeug zur ärztlichen Verordnung von Medikamenten leisten muss. Das sind die Verbesserung der Information über die Vormedikation eines Patienten und die Erleichterung der Überprüfung von Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen. Dies allerdings ohne den Rezepturprozess, der ein sehr häufiger Vorgang im Ordinationsablauf ist, zu verlängern oder für den Arzt neue Kosten zu bringen. Wenn zudem auch noch in den Apotheken Diskretion und Datenschutz gewährleistet bleiben und die Patienten nicht irritiert und verunsichert werden, dann können wir mit dem Kompromiss zufrieden sein.

Wo sehen Sie besondere Probleme bei der Umsetzung von e-Medikation? Was wäre für eine erfolgreiche Umsetzung noch erforderlich?

Wechselberger: Eine Schwierigkeit in der Umsetzung wird darin bestehen, Patienten wie auch Ärzte vom Vorteil von e-Medikation zu überzeugen. Schon im Rahmen der Pilotprojekte wird man nur dann Probanden auf beiden Seiten finden, wenn dieser Vorteil erkennbar ist. Beim Arzt setzt dies eine funktionierende Software, die Nutzen ohne finanziellen, organisatorischen und zeitlichen Mehraufwand garantiert, voraus. Auch die Patienten wollen sich das kleine Mehr an Medikamentensicherheit, das e-Medikation bietet, nicht mit längeren Wartezeiten, unverständlichen Formularen oder einem Verlust an Datensicherheit erkaufen.

Wie steht es mit dem Datenschutz bei e-Medikation? Wer hat Zugriff auf die Daten? Wer sollte Ihrer Ansicht nach Zugang haben? Was passiert mit den Daten, wenn sie nicht mehr aktuell sind und nicht mehr gebraucht werden?

Wechselberger: Von der Systematik her, braucht nur der behandelnde Arzt Zugriff auf die Daten zu haben. Auf sein Handeln ist das System ausgerichtet. Ihn soll e-Medikation unterstützen. Alle weiteren Zugriffsmöglichkeiten gehen über die Grundkonzeption von e-Medikation hinaus und gefährden die Datensicherheit ohne wirklichen Mehrwert zu bringen. Die in e-Medikation erfassten Daten müssen unbedingt nach der Zeit, in der sie aktuell sind, gelöscht werden. Man darf nicht vergessen, dass im e-Medikationsdatenserver riesige Mengen an sensiblen Patientendaten gespeichert sein werden, die Rückschlüsse auf Krankheiten und Gesundheitszustand der Patienten zulassen.

e-Medikation steht kurz vor der Pilotphase, die in Wien, Oberösterreich sowie im Tiroler Oberland und Reutte bis zum Jahresende gestartet werden soll. ELGA ist als mehrjähriges Projekt zu sehen, dessen gesetzliche Grundlagen gerade diskutiert und formuliert werden. Was ist Ihre Zukunftsvision im Bereich e-Medikation bzw. ELGA?

 Wechselberger: Meine optimistische Zukunftsvision geht davon aus, dass es gelingen wird, technisch Machbares auf medizinisch Sinnvolles zu reduzieren. Dies setzt allerdings voraus, die Wünsche der Nutzer -primär der Ärzte- aber auch der anderen Nutzer in den Vordergrund zu stellen und den Benefit, den ELGA bringen soll, an deren Erfüllung zu messen. Diese Denkweise vermisse ich bisher. Deshalb hat auch die Kosten-Nutzen-Analyse kein eindeutig positives Ergebnis für ELGA gebracht.

Meine pessimistische Vision bringt eine teure Überbürokratisierung des Gesundheitssystems ohne Nutzen für Patienten und im Gesundheitswesen Tätige bei gleichzeitig teilweiser Auflösung des Datenschutzes. – Ein Millionengrab, von dem nur die Vorteile haben, die es errichten und die, die Daten – zumindest nach heutiger Rechtslage – für ihre Zwecke missbrauchen könnten.