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Ärztekammer zu Pflegegeld-Gutachten: Einheitliche Qualitätskriterien werden blockiert

[ 01.03.2010 ] Einzelne Sozialversicherungen verhindern Qualitätssicherung – ärztliche Diagnose bei Pflegebeurteilung unverzichtbar

In der aktuellen Diskussion über die Abwicklung des Pflegegeldes kommt nun schwere Kritik aus der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Manche Sozialversicherungen hätten gerade in jüngster Zeit Bemühungen um die Österreich-weite Vereinheitlichung inhaltlicher Qualitätskriterien “mit unsachlichen Argumenten“ verhindert, teilte ÖÄK-Präsident Walter Dorner Freitag in einer Aussendung mit.

Darüber hinaus betonte die mit der Qualitätssicherung für ärztliche Gutachten eingesetzte Kommission, dass die Trennung von behandelndem und begutachtendem Arzt, wie vom Rechnungshof eingefordert, ohnehin ein „nicht zu umgehender“ Grundsatz sei. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sei im Weiteren eine medizinisch-ärztliche Diagnose unverzichtbar. Dabei gehe es um die Feststellung funktioneller Defizite als Folge schwerer Erkrankungen, zum Beispiel auch schwerer psychiatrischer Beeinträchtigungen. Erst das Ergebnis dieser Untersuchung biete die Voraussetzung für die Beurteilung, welche Form und welcher Umfang von Pflege in den speziellen Fällen anzuwenden sei.

Aus der Qualitätssicherungs-Kommission heißt es weiter, dass es zur Gewährleistung eines hohen Standards eine Fülle von Fortbildungs-Maßnahmen für Gutachterärztinnen und Gutachterärzte gebe. In diesem Zusammenhang empfiehlt sie den Auftraggebern von Pflege-Gutachten, auf die Qualifikation von Ärzten, etwa die Absolvierung des ÖÄK-Kurses für ärztliche Gutachter, zu achten.

Die Österreichische Ärztekammer